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GrünerleVorkommen und EigenschaftenWeiterlesen
GrünerleSituationsanalyseWeiterlesen
GrünerleMassnahmen zur RegulierungWeiterlesen

Flächenpriorisierung

Zunächst gilt es abzuklären, auf welchen Flächen die Grünerlenregulierung zulässig, sinnvoll und verhältnismässig ist. Die Grünerle sollte grundsätzlich nur auf Standorten entfernt werden, die als Weide genutzt werden können. Um geeignete Flächen für die Regulierung zu identifizieren, hilft es, nachfolgende Fragen zu beantworten:

  • Warum wachsen auf dieser Fläche Grünerlen?
    Auf den natürlichen Standorten der Grünerle (z. B. in Lawinentrichtern, an Bachläufen, auf Hängen mit Blockschutt usw., s. Standort) ist die Regulierung nicht sinnvoll, weil hier keine Weidefläche (zurück-)gewonnen werden kann und weil das der natürliche Lebensraum der Grünerle ist.
     
  • Wie wird die Fläche zukünftig bewirtschaftet?
    Die Regulierung ist nur auf Flächen sinnvoll, die man zukünftig mit ausreichendem Weidedruck und angepasster Weideführung bewirtschaften und offenhalten kann. Andernfalls kommt die Grünerle schnell zurück.
     
  • Welches Entwicklungspotential ist vorhanden?
    Alte, dichte Bestände entwickeln sich nach der Öffnung nicht von selbst zu Weideland zurück (Handlungsbedarf), weil die weidetypischen Pflanzenarten mit der Zeit aus dem Unterwuchs verschwunden sind. Nur unter jungen Grünerlenbeständen sind noch genügend weidetypische Pflanzen und ihre Samen vorhanden, um nach der Grünerlenregulierung die zurückgewonnene Fläche zu besiedeln. Es ist deshalb empfehlenswert, sich zunächst auf die jungen Bestände mit besseren Erfolgschancen zu konzentrieren und sich den älteren Beständen erst dann zu widmen, wenn die anderen erfolgreich reguliert sind.
     
  • Spricht aus rechtlicher Sicht etwas gegen die Entbuschung?
    Auf Flächen, die als Wald oder Waldweide ausgeschieden sind, ist die Grünerlenregulierung unter Umständen nicht erlaubt. Allfällige Massnahmen müssen mit den zuständigen kantonalen Ämtern abgesprochen werden. Auf Biodiversitätsförderflächen ist das Mulchen nicht erlaubt, andere Regulierungsmassnahmen sind aber möglich.

Für einen nachhaltigen Erfolg müssen Regulierungsmassnahmen und die Anpassung der Bewirtschaftung Hand in Hand gehen. Deshalb empfiehlt es sich, für jede Alp eine individuelle und langfristige Regulierungsstrategie zu entwickeln.

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